Corporate Governance
Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a Handelsgesetzbuch einschließlich Corporate Governance Bericht
Der Vorstand der buch.de internetstores AG berichtet in dieser Erklärung gemäß § 289a Absatz 1 HGB über die Unternehmensführung und – zugleich auch für den Aufsichtsrat – gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance des Unternehmens. Alle in dieser Erklärung zur Unternehmensführung einschließlich des Corporate Governance Berichts enthaltenen Angaben geben, soweit nichts anderes bestimmt ist, den Stand vom 30. September 2012 wieder.
I. Corporate Governance
Für die buch.de internetstores AG gehört eine effektive Corporate Governance zu den zentralen Voraussetzungen für die Erreichung der Unternehmensziele und die Steigerung des Unternehmenswerts. Die Information der Öffentlichkeit über die Corporate Governance im Unternehmen ist dabei ein wichtiger Bestandteil des Corporate Governance-Selbstverständnisses der buch.de internetstores AG.
Die buch.de internetstores AG entwickelte auch im Geschäftsjahr 2011/2012 die eigene Corporate Governance ständig weiter und folgt weitestgehend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der geänderten Fassung vom 15. Mai 2012 („Kodex“). Abweichungen sind in der gemeinsamen Entsprechenserklärung von Aufsichtsrat und Vorstand vom Oktober 2012 offen gelegt und begründet.
1. Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz
Die aktuelle Entsprechenserklärung finden Sie hier.
2. Aktionäre und Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist das zentrale Willensbildungsorgan für die Aktionäre. Die Aktionäre der buch.de internetstores AG üben ihre Stimm- und Informationsrechte auf der Hauptversammlung aus, die mindestens einmal jährlich stattfindet. Die Hauptversammlung dient den Aktionären auch als Plattform zum Dialog mit Vorstand und Aufsichtsrat.
Jeder Aktionär, der rechtzeitig seinen Aktienbesitz nachweist, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Sollten Aktionäre nicht persönlich an einer Hauptversammlung teilnehmen können, bietet die Gesellschaft ihren Aktionären – neben den Möglichkeiten ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person zu bevollmächtigen – die Möglichkeit an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter auf schriftlichem oder elektronischem Wege zu bevollmächtigen.
An der Hauptversammlung vom 15. März 2012 in Münster haben insgesamt rund 115 Aktionäre, Medienvertreter und Gäste teilgenommen. Die rechnerische Präsenz lag bei 80,49 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft. Alle sechs zur Beschlussfassung stehenden Tagesordnungspunkte wurden durch die Hauptversammlung angenommen, darunter auch die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Den verschiedenen Anregungen des Kodex zur Durchführung der Hauptversammlung entspricht die buch.de internetstores AG überwiegend. Aus Kosten-Nutzen-Erwägungen heraus verzichtet die Gesellschaft aber weiterhin auf eine Übertragung der Hauptversammlung ins Internet und folgt damit nicht der Anregung in Ziffer 2.3.4 des Kodex. Auch wurde und wird auch künftig keine Stimmabgabe per Briefwahl vorgesehen. Der technische und administrative Aufwand für die Durchführung einer Briefwahl ist vergleichsweise hoch, insbesondere in Bezug auf die Feststellung der Authentizität der abgegebenen Stimmen. Die Gesellschaft sieht im Übrigen in der Ermöglichung der Briefwahl keinen substanziellen Mehrwert für die Aktionäre gegenüber der Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft.




